Als Gastronom haben Sie zurzeit vermutlich Sorgen genug. Da sollten Sie sich nicht auch noch Gedanken darüber machen müssen, wie Sie die finanziellen Folgen stemmen, wenn es in Ihrem Restaurant, Ihrer Bar oder Ihrem Café zu einem Feuer, einem Leitungswasserschaden oder einem Einbruch kommt. Wie die Hausratversicherung Ihr Privateigentum vor solchen und anderen Risiken schützt, ist Ihr gesamtes Betriebsinventar, inklusive gelagerter Waren (Lebensmittel) durch eine Inhaltsversicherung perfekt abgesichert.
Die Inhaltsversicherung (auch: Sachinhaltsversicherung, Betriebsinhaltsversicherung oder Inventarversicherung) gilt als eine der wichtigsten Policen für Gewerbetreibende, insbesondere für Gastronomiebetriebe. Häufig ist die Einrichtung hier sehr teuer gewesen. Ein Schaden bis hin zum Totalausfall hochwertiger Geräte kann Gastwirte im schlimmsten Fall in den Ruin treiben. Die Inhaltsversicherung schützt vor den gravierendsten Risiken, nämlich Feuer, Leitungswasser, Einbruch sowie Sturm und Hagel, wie etwa Fachleute der Zurich Gruppe Deutschland erklären. Damit sind zahlreiche Schäden schon einmal abgesichert – etwa bei einem Brand, der durch Blitzschlag oder eine Explosion ausgelöst wurde, Überschwemmungen nach einem Rohrbruch oder Vandalismusschäden durch Einbrecher.
Inhaltsversicherung ist aber nicht gleich Inhaltsversicherung. Vor dem Vertragsabschluss sollten Sie prüfen, ob die Police wichtige Zusatzleistungen enthält. „Im Bereich Feuer sind das zum Beispiel Schäden, die durch Wallboxen und E-Ladestationen entstehen, bei Sturm und Hagel der Ersatz von Möbeln und anderem Inventar der Außengastronomie“, so die Zurich-Experten.
Je nach Größe, Lage und Art Ihres Gastro-Betriebs kann es sinnvoll sein, weitere Zusatzbausteine in die Inhaltsversicherung zu integrieren. Ihr Café liegt idyllisch an einem Flusslauf? Dann sollten Sie unbedingt über eine Absicherung gegen Elementarschäden wie über die Ufer tretende Wassermassen nachdenken. Auch Schäden durch Starkniederschläge sind in einem solchen Baustein enthalten. Ebenfalls wichtig für viele Restaurants und Bars: eine Glasbruchversicherung, die Bruchschäden an hochwertiger Innen- und Außenverglasung ausgleicht.
Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, welchen Risiken gerade Ihr Betrieb am ehesten ausgesetzt ist. Mit Sicherheit findet sich dann eine Inhaltsversicherung, die exakt zu Ihren individuellen Ansprüchen passt.
Wenn Sie in Ihrem Betrieb selbstfahrende Arbeitsmaschinen und/oder Gabelstapler nutzen, kommen voraussichtlich zum Jahresende einige Änderungen versicherungstechnischer Art auf Sie zu. Der Grund: Um eine Richtlinie der EU umzusetzen, plant die Bundesregierung die Einführung einer Versicherungspflicht für solche Maschinen. Zu selbstfahrenden Arbeitsmaschinen zählen unter anderem Bagger, Straßenwalzen, Turmwagen, Mähmaschinen sowie einige mehr.
Laut aktuellem Pflichtversicherungsgesetz für Kraftfahrzeughalter (PflVG) besteht für Maschinen mit mehr als sechs und bis zu 20 Stundenkilometern Höchstgeschwindigkeit keine Versicherungspflicht. Künftig sollen sie aber entweder über eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung für jede Maschine oder über die bestehende Betriebshaftpflicht versichert werden. „Für betroffene Unternehmen ist letztere Lösung sicherlich die praktikabelste und meist auch kostengünstiger“, erklärt Joachim Neumann, Abteilungsleiter Haftpflicht Unfall Gewerbe beim Versicherer rhion digital.
Entscheidend sind laut Experten dabei die Deckungssummen. Vorgeschriebene Mindestsummen sind
Eine Zulassungspflicht mit amtlichem Kennzeichen ist nicht geplant.
Was Sie ebenfalls beachten sollten: Maschinen, die nicht im Straßenverkehr, sondern ausschließlich auf privatem oder auf Betriebsgelände eingesetzt werden, sind zwar von der Versicherungspflicht ausgenommen, Fachleute raten dennoch dazu, auch Geräte wie beispielsweise Sitzrasenmäher in den Versicherungsschutz aufzunehmen. Rhion digital-Experte Neumann: „Der öffentliche Raum beginnt schon an der Straße vor dem Haus. Für alle Fälle sollten deshalb auch fahrbare Rasenmäher und ähnliche Maschinen in die Betriebs- oder private Haftpflicht integriert werden.“
Bis zum 23. Dezember 2023 hat die Bundesregierung Zeit, die EU-Vorgaben umzusetzen. Betroffene Unternehmen fahren aber gut, wenn sie sich bereits jetzt informieren.
Was Sie als Unternehmer jetzt tun müssen, erfahren Sie bei mir.
Im Bau- und Baunebengewerbe ist es üblich, dass Auftraggeber vom ausführenden Unternehmen Sicherheiten verlangen, etwa in Form einer Gewährleistungsbürgschaft oder eines Sicherheitseinbehalts. Früher geschah das in der Regel durch eine Bankbürgschaft. Oder das Unternehmen musste 5 Prozent des Kaufpreises als Sicherheit stellen. Doch immer mehr Unternehmen entscheiden sich für eine Kautionsversicherung. Und in der Tat spricht einiges für diese auch Bürgschaftsversicherung genannte Lösung.
„Der Hauptvorteil liegt darin, dass anders als bei der Bankbürgschaft die Kreditlinie bei der Hausbank nicht belastet wird und die Liquidität des Unternehmens erhalten bleibt bzw. kein Sicherheitseinbehalt gestellt werden muss “, erklärt Oliver Matzdorf, Fachleiter FI Firmenkunden Financial Lines bei der Württembergische Versicherung AG. Das stabilisiere zudem auch die Wettbewerbsfähigkeit des Betriebs.
Bei einer Kautionsversicherung tritt der Versicherer als Bürge des Unternehmens auf. Er stellt einen vertraglich festgelegten Bürgschaftsrahmen bereit. Dieser sogenannte Avalrahmen kann künftig für die Stellung von Sicherheiten bzw. Bürgschaften gegenüber den Kunden genutzt werden. Die Prämien für eine Kautionsversicherung orientieren sich im Wesentlichen an der Höhe des Bürgschaftsrahmens, an der Bonität des Unternehmens und den gewünschten Bürgschaftsarten.
Die Kautionsversicherung deckt unterschiedliche Risiken ab. Die wichtigsten Bürgschaftsarten sind:
Wenn Sie sich für den Abschluss einer Kautionsversicherung in der einen oder anderen Form entscheiden, sollten Sie darauf achten, dass die Bürgschaften auch digital erstellt werden können, was die Abwicklung und Kommunikation enorm erleichtert. Matzdorf: „Im besten Fall wird das komplette Bürgschaftsgeschäft für den Auftraggeber mit einer Service-Plattform digital abgewickelt.“
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Für Unternehmen im Baugewerbe ist die Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) ein Muss. Zu groß sind die Risiken für Sach- oder Personenschäden, die durch den Unternehmer oder einen Mitarbeiter entstehen und einen Betrieb ohne Absicherung in den Ruin treiben können. Die allermeisten Unternehmen sichern sich deshalb umfassend gegen diese Risiken ab. Mischbetriebe, also solche, die in unterschiedlichen Bereichen tätig sind, zahlen dabei aber häufig zu hohe Prämien und sollten ihren Vertrag bei Gelegenheit einmal prüfen lassen.
Der Hintergrund: „Für die Ermittlung der Versicherungsprämie wird in der Regel die Tätigkeit mit dem höchsten Risiko zu Grunde gelegt“, erklärt Andreas Herber, Gewerbespezialist bei der INTER Versicherung. „Der Prämiensatz errechnet sich aus dem kompletten Jahresumsatz. Dabei ist es egal, mit welcher Tätigkeit dieser generiert wurde.“ Das heißt: Eine besonders risikobehaftete Arbeit treibt die Prämien in die Höhe – auch wenn es sich dabei nur um eine Nebentätigkeit handelt.
Zum Beispiel: Ein Dachdeckerbetrieb, der hauptsächlich Ziegeldächer eindeckt, dichtet gelegentlich auch Flachdächer ab. Weil dabei mit offenem Feuer und Bitumen gearbeitet wird, ist das Risiko hier höher als bei der Haupttätigkeit. Nach der gängigen Beitragskalkulation werden die Versicherungsprämien dennoch auf Grundlage der riskanteren Arbeit berechnet, auch wenn sie nur einen geringeren Teil zum Jahresumsatz beiträgt. Für das reine Dachdecken zahlt der Unternehmer deshalb zu hohe Beiträge.
Viele Experten kritisieren das als unfair, weil dadurch unangemessen hohe BHV-Beiträge entstehen. Es geht aber auch anders. INTER-Gewerbespezialist Herber: „Im Interesse der Versicherten sollte bei der Ermittlung der Prämienhöhe für Mischbetriebe eine Mischkalkulation angewandt werden.“ Dabei werden die unterschiedlich hohen Risiken der einzelnen Tätigkeiten berücksichtigt. Alle Bereiche fließen je nach ihrem Anteil am Gesamtumsatz in die Berechnung ein. Auf diese Weise lassen sich unterm Strich einige tausend Euro an Prämien sparen.
Für Mischbetriebe kann es sich also lohnen, den BHV-Vertrag daraufhin abzuklopfen oder bei einem Neuabschluss die Frage nach der Art der Beitragsermittlung zu stellen. Für angemessene Beiträge ist die Mischkalkulation die perfekte Methode.
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